Ayurveda Festival AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ayurveda Festival
1. Veranstalterinnen: Mareike Gerlach & Marline Ernzer
2. Geltung der AGB; Ticket; Weiterverkaufsverbot
2.1. Das „Ayurveda Festival“ (“Festival”) findet im Jahr 2027 statt.
Der genaue Veranstaltungstermin sowie der Veranstaltungsort werden von den Veranstalterinnen rechtzeitig bekannt gegeben. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Festivals genutzt werden und zu denen der Zutritt nur mit einem gültigen Festivalticket oder einer entsprechenden Berechtigung gewährt wird.
Hierzu können insbesondere Festivalbereiche, Veranstaltungsflächen, Campingbereiche, Parkflächen, Zuwegungen sowie sonstige ausgewiesene Flächen gehören. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das gesamte Festivalgelände sowie für sämtliche Leistungen und Vorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung des Festivals.
2.2. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und den Veranstalterinnen, Mareike Gerlach und Marline Ernzer („Veranstalter“).
2.3. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Gewerblich ist jeder Weiterverkauf zu einem höheren Preis, als dem offiziellen Preis des Veranstalters.
2.4. Das Herstellen und in Umlauf bringen von gefälschten Eintrittskarten wird strafrechtlich verfolgt.
2.5. Der Veranstalter erstattet oder ersetzt keine Tickets bei Verlust.
3. Anreisen; Campen; Parken
3.1. Die Anreise und Unterbringung ist nicht im Festivalticket enthalten.
3.2. Das Festivalticket berechtigt nicht zum Aufstellen eines Zeltes. Pro Campingmobil oder Zelt muss ein extra Ticket erworben werden. Campen ist auf dem gesamten Festivalgelände nur in den ausgewiesenen Zonen erlaubt.
3.3. Parken ist auf dem gesamten Festivalgelände nur in den ausgewiesenen Parkzonen erlaubt. Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf dem gesamten Festivalgelände und den Parkflächen gilt die StVO.
4. Einlass; Einlasskontrolle
4.1. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte (Ticket) oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist das Ticket vorzulegen, das auf dem Festivalgelände gegen das Bändchen eingetauscht wird. Für Camper ist zudem pro Zelt oder Camper eine Campingticket vorzuzeigen. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.
4.2. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, beim Betreten des Festivalgeländes an den zentralen Einlassstellen Campingbedarf und Taschen zu kontrollieren. Beim Übergang vom Campingbereich zum Infield kann eine Leibes- und Taschenvisitation bei allen Besuchern vorgenommen werden. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 5, ein offensichtlicher alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen inkl. der Campingberechtigung, was den Abbau des Zeltes beinhaltet, ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis und das Campingticket werden nicht erstattet.
5. Verbotene Gegenstände
5.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;
5.1.1. Alkoholische Getränke, Tiere/Haustiere (nur in Absprache), Waffen oder Waffen-ähnliche Gegenstände (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von rechten Bands, kommerzielle, politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche oder sperrige Gegenstände (z. B. Leitern) jeglicher Art.
5.1.2. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
5.2. Im Infield sind zudem nicht erlaubt: jegliche Form von Glasbehälter, Kanister, Dosen, CS-Gas, pyrotechnische Gegenstände, Pfefferspray, Fackeln und Waffen, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.
5.3. Der Veranstalter ist berechtigt, Verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
6. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen
6.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände,
6.1.1. verbotene Gegenstände (Ziff. 5) mitzuführen.
6.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
6.1.3. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
6.1.4. auf die Bühne, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern
6.1.5. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
6.1.6. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
6.1.7. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
6.1.8. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
6.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
6.3. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 4.3, 5 und 6.1, 6.2 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem Ayurveda Festival eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
6.4. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
7. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
7.1. Mit dem Kauf von Tickets für das Ayurveda Festival akzeptiert der Käufer mögliche Covid-19 bedingte Absage oder Verschiebung des Festivals auf einen Termin zu dem die Durchführung der Veranstaltung wieder möglich sein wird. Die Veranstaltungstickets behalten ihre Gültigkeit für den Nachholtermin des Festivals oder der Ticketpreis wird erstattet, wenn das Festival nicht nachgeholt wird.
7.2. Das Ayurveda Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Ayurveda Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle, sowie bei Abbruch und Absage im Vorfeld des Ayurveda Festivals aus sonstigen Gründen, z.B. höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
7.3. Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Vorträgen, Workshops, Konzerten und Begleitveranstaltungen auf dem Festivalgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Workshops oder Vorträgen, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Ayurveda Festivals gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher akzeptiert.
8. Jugendschutz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
9.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.
9.4. Die Teilnahme am Ayurveda Festival und angebotenen Workshops, Veranstaltungen und Konzerten erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Personen und Sachschäden durch die Teilnahme wird ausgeschlossen.
9.5. Eltern haften für ihre Kinder.
10. Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter, die Sponsoren sowie Partner erstellen während der Veranstaltung Fotos und Videos der Veranstaltung und Besucher. Diese werden auf den Internet- und Social-Media-Präsenzen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Der Besucher ist hiermit einverstanden.
11. Anwendbares Recht; Sonstiges
11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
Detmold, Juli 2026
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Adventskalender und Gewinnspiele auf Instagram
1. Veranstalter des Adventskalenders/der Gewinnspiele
Der Adventskalender/des Gewinnspiel wird durchgeführt von:
Ayurveda Festival – Mareike Gerlach und Marline Ernzer
Instagram @ayurvedafestival in Kooperation mit verschiedenen Partnern, die täglich wechseln können. Eine Übersicht der aktuellen Kooperationspartner wird täglich im jeweiligen Beitrag bekannt gegeben.
2. Teilnahmebedingungen
2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Minderjährige benötigen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
2.2. Der Adventskalender/das Gewinnspiel findet auf Instagram unter den Accounts @ayurvedafestival und wechselnden Kooperationspartner statt.
2.3. Um teilzunehmen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden die unter dem jeweiligen Beitrag aufgeführt werden.
2.5. Die Teilnahme ist täglich bis 23:59 Uhr möglich. Die Gewinner werden am Folgetag in der Story des Accounts @ayurvedafestival bekannt gegeben.
3. Teilnahmezeitraum
Der Teinahmezeitraum des Adventskalenders/der Gewinnspiele wird auf Instagram in dem entsprechenden Postings angegeben.
4. Gewinne
4.1. Es werden unterschiedliche Gewinne verlost. Die Gewinne können Produkte, Gutscheine, Dienstleistungen, etc. umfassen. Die genauen Details zu den jeweiligen Gewinnen werden im jeweiligen Beitrag bekanntgegeben.
4.2. Eine Barauszahlung der Gewinne oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen.
5. Benachrichtigung und Anspruch auf den Gewinn
5.1. Die Gewinner werden am Tag nach der Teilnahme durch eine Direktnachricht auf Instagram benachrichtigt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt auch öffentlich in der Instagram-Story von @ayurvedafestival.
5.2. Die Gewinner müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung melden, um den Gewinn entgegenzunehmen. Andernfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn, und es wird ein neuer Gewinner oder eine neue Gewinnerin gezogen.
6. Datenschutz
6.1. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist für die Lieferung des Gewinns erforderlich.
6.2. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Instagram-Username im Rahmen der Gewinnerbekanntgabe in der Story und im Post von @ayurvedafestival genannt wird.
6.3. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten findest du in der Datenschutzerklärung von @ayurvedafestival, die in der Datenschutzerklärung abrufbar ist.
7. Haftung und Rechtsweg
7.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, die die Teilnahme am Gewinnspiel oder die Auslosung beeinträchtigen könnten.
7.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Instagram-Disclaimer
8.1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram / Meta und wird in keiner Weise von Instagram / Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Teilnehmer stellt Instagram / Meta von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei.
9. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt deutsches Recht.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Zusätzliche Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Adventskalenders/der Gewinnspiele
Im Rahmen unseres Adventskalenders/der Gewinnspiele auf Instagram (durchgeführt von @ayurvedafestival] werden personenbezogene Daten der Teilnehmer verarbeitet. Dies betrifft insbesondere:
- Instagram-Usernamen und Kommentare, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel hinterlassen werden.
- Informationen, die zur Benachrichtigung der Gewinner
erforderlich sind, sowie zur Übermittlung der Gewinne.
Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Ermittlung der Gewinner genutzt. Teilnehmer erklären sich mit der Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Gewinnspiels einverstanden, indem sie an der Aktion teilnehmen.
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist und danach gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Detmold, Juli 2026
Ayurveda Festival / Mareike Gerlach/Marline Ernzer