Ayurveda Festival AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ayurveda Festival
1. Veranstalter: Manfred Hertlein Entertainment GmbH – www.tourneen.com
2. Organisator: Ayurveda Festival – www.ayurveda-festival.de
2. Geltung der AGB; Ticket; Weiterverkaufsverbot
2.1. Das „Ayurveda Festival“ (“Festival”) findet vom 07.06.2024 bis 09.06.2024 auf dem Gelände des Seehotels Niedernberg, Leerweg
63843 Niedernberg statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird. Dazu gehören insbesondere die Festival Areas (Vata, Pitta und Kapha) weiter bezeichnet als Infield, sämtliche mit Bauzaun umgebenen Flächen, die Campinggelände sowie der Durchgang vom Campinggelände zum Infield, die Zuwegungen ab Einlass und sämtliche ausgewiesenen Parkflächen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auf dem gesamten Festivalgelände und im Zusammenhang mit der Durchführung des Festivals.
2.2. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter, der Manfred Hertlein Entertainment GmbH („Veranstalter“).
2.3. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Gewerblich ist jeder Weiterverkauf zu einem höheren Preis, als dem offiziellen Preis des Veranstalters.
2.4. Das Herstellen und in Umlauf bringen von gefälschten Eintrittskarten wird strafrechtlich verfolgt.
2.5. Der Veranstalter erstattet oder ersetzt keine Tickets bei Verlust.
3. Anreisen; Campen; Parken
3.1. Die Anreise und Unterbringung ist nicht im Festivalticket enthalten.
3.2. Das Festivalticket berechtigt nicht zum Aufstellen eines Zeltes. Pro Campingmobil oder Zelt muss ein extra Ticket erworben werden. Campen ist auf dem gesamten Festivalgelände nur in den ausgewiesenen Zonen erlaubt.
3.3. Parken ist auf dem gesamten Festivalgelände nur in den ausgewiesenen Parkzonen erlaubt. Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf dem gesamten Festivalgelände und den Parkflächen gilt die StVO.
4. Einlass; Einlasskontrolle
4.1. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzulegen, die auf dem Festivalgelände gegen das Bändchen eingetauscht wird. Für Camper ist zudem pro Zelt oder Camper eine Campingkarte vorzuzeigen. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.
4.2. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, beim Betreten des Festivalgeländes an den zentralen Einlassstellen Campingbedarf und Taschen zu kontrollieren. Beim Übergang vom Campingbereich zum Infield kann eine Leibes- und Taschenvisitation bei allen Besuchern vorgenommen werden. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 5, ein offensichtlicher alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen inkl. der Campingberechtigung, was den Abbau des Zeltes beinhaltet, ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis und das Campingticket werden nicht erstattet.
5. Verbotene Gegenstände
5.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;
5.1.1. Alkoholische Getränke, Tiere/Haustiere, Waffen oder Waffenähnliche Gegenstände (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von rechten Bands, kommerzielle, politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche oder sperrige Gegenstände (z. B. Leitern) jeglicher Art.
5.1.2. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
5.2. Im Infield sind zudem nicht erlaubt;
jegliche Form von Glasbehälter, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.
5.3. Der Veranstalter ist berechtigt, Verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
6. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen
6.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände,
6.1.1. verbotene Gegenstände (Ziff. 5) mitzuführen.
6.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
6.1.3. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
6.1.4. auf die Bühne, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern
6.1.5. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
6.1.6. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
6.1.7. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
6.1.8. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
6.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
6.3. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 4.3, 5 und 6.1, 6.2 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem Ayurveda Festival eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
6.4. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
7. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
7.1. Mit dem Kauf von Tickets für das Ayurveda Festival 2024 akzeptiert der Käufer mögliche Covid-19 bedingte Absage oder Verschiebung des Festivals auf einen Termin zu dem die Durchführung der Veranstaltung wieder möglich sein wird. Die Veranstaltungstickets behalten ihre Gültigkeit für den Nachholtermin des Festivals oder der Ticketpreis wird erstattet, wenn das Festival nicht nachgeholt wird.
7.2. Das Ayurveda Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Ayurveda Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle, sowie bei Abbruch und Absage im Vorfeld des Ayurveda Festivals aus sonstigen Gründen, z.B. höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
7.3. Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Vorträgen, Workshops, Konzerten und Begleitveranstaltungen auf dem Festivalgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Workshops oder Vorträgen, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Ayurveda Festivals gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher akzeptiert.
8. Jugendschutz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
9.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.
9.4. Die Teilnahme am Ayurveda Festival und angebotenen Workshops, Veranstaltungen und Konzerten erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Personen und Sachschäden durch die Teilnahme wird ausgeschlossen.
9.5. Eltern haften für ihre Kinder.
10. Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter, die Sponsoren sowie Partner erstellen während der Veranstaltung Fotos und Videos der Veranstaltung und Besucher. Diese werden auf den Internet- und Social-Media-Präsenzen, öffentlich zur Verfügung gestellt. Der Besucher ist hiermit einverstanden.
11. Anwendbares Recht; Sonstiges
11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
Köln, August 2024